Alles, was Sie über Lohnnebenkosten für 2024 wissen müssen

Von
Florian Blaschke
August 28, 2024
5
Minuten Lesezeit
Diesen Beitrag teilen

Ein wesentlicher Bestandteil der Personalkosten sind die Lohnnebenkosten. Diese umfassen zusätzliche Abgaben, die Arbeitgeber neben dem Bruttolohn ihrer Mitarbeiter leisten müssen. In diesem Artikel erklären wir, welche Lohnnebenkosten Arbeitgeber in Deutschland im Jahr 2024 tragen müssen und wie diese berechnet werden.

Was sind Lohnnebenkosten?

Lohnnebenkosten sind zusätzliche Ausgaben, die über den Bruttolohn hinausgehen und durch Gehaltszahlungen an Arbeitnehmer entstehen. Sie lassen sich in gesetzliche, variable und freiwillige Lohnnebenkosten unterteilen. Hauptsächlich umfassen sie die Sozialversicherungsbeiträge, die in die Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung fließen. Während das Gehalt als direkte Arbeitskosten gilt, werden Lohnnebenkosten als indirekte Arbeitskosten bezeichnet.

Die Lohnnebenkosten für Arbeitgeber im Jahr 2024

Jährlich werden die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge vom Gesetzgeber neu festgelegt. Die meisten Abgaben werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt, wobei der Arbeitgeber in der Regel die Hälfte der Kosten übernimmt. Eine Ausnahme bildet die Unfallversicherung, die vollständig vom Arbeitgeber getragen wird.

Welche Lohnnebenkosten müssen Arbeitgeber zahlen?

Sozialversicherung

Die Sozialversicherungsbeiträge setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen:

  • Krankenversicherung: 7,3% + individueller Zusatzbeitragssatz
  • Rentenversicherung: Allgemein 9,3%, Knappschaft 15,4%
  • Pflegeversicherung: 1,7% (Sachsen: 1,2%)
  • Arbeitslosenversicherung: 1,3%
  • Unfallversicherung: Verschiedene Beitragssätze je nach Berufsgenossenschaft

Bei der Berechnung der Beiträge kommen Bemessungsgrenzen zur Anwendung, die die maximale Höhe des beitragspflichtigen Einkommens festlegen. Dies bedeutet, dass ab dem Überschreiten der Bemessungsgrenze keine weiteren Beiträge mehr anfallen. Hohe Bruttogehälter haben daher prozentual auch geringere Lohnnebenkosten. Die Bemessungsgrenzen werden regelmäßig angepasst und variieren je nach Versicherungszweig. Für 2024 gelten in der Kranken- und Pflegeversicherung einheitlich EUR 4.987,50 als Bemessungsgrenze. Die Renten- und Arbeitslosenversicherung unterscheidet nach alten (West) und neuen Bundesländern (Ost). Für West gelten in 2024 EUR 7.300, für Ost EUR 7.100 als Bemessungsgrenze.

Umlagen

Zusätzlich zu diesen Beiträgen müssen Arbeitgeber auch Umlagen für spezielle Fälle zahlen:

  • Umlage 1 (U1): Je nach Krankenkasse zwischen 1,1 und 4,9%. Dient zur Absicherung von Lohnfortzahlungen bei Krankheit für Unternehmen mit weniger als 30 Mitarbeitern.
  • Umlage 2 (U2): Je nach Krankenkasse zwischen 0,15 und 0,99%. Deckt den Lohnersatz während des Mutterschutzes und gilt für alle Unternehmen.
  • Umlage 3 (U3): 0,06%. Übernimmt Insolvenzgeldzahlungen und ist ebenfalls für alle Unternehmen verpflichtend. Für die Umlagen gelten die Bemessungsgrenzen der Rentenversicherung.

Berechnung der Lohnnebenkosten - Beispiel

Um die Lohnnebenkosten zu veranschaulichen, betrachten wir einen Mitarbeiter in München mit einem Bruttogehalt von 3.200 Euro. Der Mitarbeiter ist 35 Jahre alt, verheiratet und hat zwei Kinder. Er ist gesetzlich bei der Krankenkasse Y versichert. Die Umlagesätze betragen 1,0 % für Umlage U1 und 0,24 % für Umlage U2. Hier die Berechnung der Lohnnebenkosten:

  • Krankenversicherung (7,3%): 233,60 Euro
  • Pflegeversicherung (1,7%): 54,40 Euro
  • Rentenversicherung (9,3%): 297,60 Euro
  • Arbeitslosenversicherung (1,3%): 41,60 Euro
  • Umlage U1 (1,0%): 32,00 Euro
  • Umlage U2 (0,24%): 7,68 Euro
  • Insolvenzgeldumlage (U3) (0,06%): 1,92 Euro

Summe: 668,80 Euro

Das Gesamtarbeitgeberbrutto beträgt somit 3.863,20 Euro und liegt damit rund 21% über dem Bruttogehalt des Mitarbeiters.

Weitere gesetzliche Lohnnebenkosten

Gesetzliche Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland schützt Arbeitnehmer vor den finanziellen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Beiträge zu dieser Versicherung zu leisten. Die Beitragshöhe richtet sich nach der Gefahrenklasse des Unternehmens, die von der Art der ausgeführten Tätigkeit abhängt. Diese Beiträge werden an die zuständige Berufsgenossenschaft gezahlt, die die Unfallversicherung verwaltet. Für Unternehmen können diese Kosten erheblich sein, insbesondere in Branchen mit höherem Unfallrisiko, wie Baugewerbe oder Fertigung. Im Durchschnitt beträgt der Beitragssatz etwa 1,3 Prozent der Bruttolohnsumme, was durchschnittlich etwa 120 bis 150 Euro pro Mitarbeiter und Jahr entspricht. Die genaue Beitragshöhe wird jährlich festgelegt und basiert auf der Lohnsumme des Unternehmens sowie der individuellen Gefährdungsbeurteilung durch die Berufsgenossenschaft.

Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe

In Deutschland sind private und öffentliche Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen gesetzlich verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder anderen anrechnungsfähigen Menschen zu besetzen. Wird diese Quote nicht erfüllt, müssen die Unternehmen eine sogenannte Ausgleichsabgabe zahlen, die je nach Erfüllungsquote gestaffelt ist. Diese Abgabe kann bis zu 410 Euro pro nicht besetzter Stelle betragen, wenn überhaupt kein schwerbehinderter Mensch beschäftigt wird. Für größere Unternehmen, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen, können so entsprechende Zusatzkosten von mehreren tausend Euro entstehen.

Wie kann ich die Lohnnebenkosten in meinem Unternehmen nachvollziehen?

Um die genauen Lohnnebenkosten der Mitarbeitenden nachvollziehen zu können, empfiehlt sich ein Blick in die monatliche Lohnabrechnung. Meist werden zusätzlich zu den Lohnabrechnungen der einzelnen Mitarbeitenden auch Auswertungen durch die Lohnabrechnung zur Verfügung gestellt. Komplexere Fragen können in der Regel die interne oder externe Lohnabrechnung, die für die Erstellung der monatlichen Abrechnung zuständig ist, erläutern.

Wie kann ich Lohnnebenkosten richtig planen?

Eine präzise Planung der Lohnnebenkosten ist entscheidend für eine realistische Budgetierung und Kostenkontrolle. Leider bieten viele HR-Systeme keine Möglichkeit, die vollständigen Personalkosten, also das Arbeitgeberbrutto inklusive Lohnnebenkosten, direkt anzuzeigen. Hier sind einige Ansätze, um diese Herausforderung zu meistern:

  • Näherungsweise Berechnung über Formeln: Eine Möglichkeit besteht darin, die Lohnnebenkosten selbst zu berechnen. Hierbei können Formeln verwendet werden, die die aktuellen Beitragssätze und Bemessungsgrenzen berücksichtigen. Dies erfordert jedoch einen gewissen Aufwand und regelmäßige Aktualisierungen der zugrunde liegenden Daten.
  • Verwendung eines Faktors: Eine weitere Methode ist die Verwendung eines Faktors, um die Lohnnebenkosten näherungsweise zu schätzen. Für Deutschland liegt dieser Faktor typischerweise zwischen 1,21 und 1,23. Das bedeutet, dass Sie die Bruttogehälter der Mitarbeiter mit diesem Faktor multiplizieren können, um eine grobe Schätzung der Gesamtkosten für den Arbeitgeber zu erhalten.
  • Planungssoftware wie HRCast: Eine noch effizientere und genauere Methode ist die Nutzung einer spezialisierten Planungssoftware wie HRCast. Diese Software kann die Berechnung der Lohnnebenkosten automatisieren und berücksichtigt dabei alle relevanten Faktoren und aktuellen Beitragssätze. HRCast bietet eine transparente Darstellung der gesamten Personalkosten und unterstützt Unternehmen dabei, fundierte Entscheidungen zu treffen und ihre Personalplanung optimal zu gestalten.

Durch die Wahl einer dieser Methoden können Unternehmen sicherstellen, dass sie die Lohnnebenkosten realistisch planen und ihre Budgets entsprechend steuern können. Besonders die Nutzung moderner Planungssoftware wie HRCast kann dabei helfen, den Planungsprozess zu vereinfachen und zu präzisieren.

Fazit

Lohnnebenkosten sind ein wesentlicher Bestandteil der Personalkosten und haben einen erheblichen Einfluss auf die Gesamtausgaben eines Unternehmens. Ein gründliches Verständnis für die verschiedenen Lohnnebenkosten ist daher unabdingbar. Durch eine präzise Planung und regelmäßige Überprüfung können Unternehmen nicht nur Kostenüberschreitungen vermeiden, sondern auch rechtliche Haftungen und unerwartete Zahlungsverpflichtungen sicher umgehen.

Diesen Beitrag teilen
Florian Blaschke

Ähnliche Artikel

Bereit Ihr Personalcontrolling auf ein neues Niveau zu heben?

Erhalten Sie eine kostenlose Demo von einem unserer Produktexperten und erfahren Sie, wie HRCast Ihr Personalcontrolling verbessern kann.