Geplante Änderungen der Lohnnebenkosten 2025 – Was Unternehmen und Arbeitnehmer erwartet

Von
Florian Blaschke
December 30, 2024
3
Minuten Lesezeit
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Zum Jahreswechsel wird es wieder Anpassungen in den Sozialversicherungsbeiträgen geben. Die Beitragsbemessungsgrenzen, also die Einkommensgrenzen, bis zu denen Sozialabgaben erhoben werden, werden erhöht. Diese Änderungen wirken sich auf die Kosten für Unternehmen und die Nettoentgelte der Arbeitnehmer aus. Hier sind die wichtigsten Punkte:

1. Beitragsbemessungsgrenzen und Einkommensgrenzen

Für die Kranken- und Pflegeversicherung wird die Beitragsbemessungsgrenze auf 5.512,50 € monatlich (bzw. 66.150 € jährlich) angehoben. Das bedeutet, dass Verdienste über dieser Grenze beitragsfrei sind. Für die Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt die Grenze auf 8.050 € monatlich (oder 96.600 € jährlich). Diese Erhöhungen spiegeln die gestiegenen Durchschnittseinkommen des vergangenen Jahres wider und führen zu leicht höheren Abgaben für Besserverdienende.

Ab Januar 2025 gibt es außerdem eine wichtige Neuerung: Die Unterscheidung zwischen alten und neuen Bundesländern entfällt. Die Beitragsbemessungsgrenzen gelten nun bundesweit einheitlich, was den Abrechnungsprozess vereinfacht und regional gleiche Bedingungen schafft.

2. Anhebung des Beitragssatzes in der Pflegeversicherung

Zusätzlich zu den geänderten Bemessungsgrenzen ist seit 2024 eine Anhebung des Pflegeversicherungsbeitrags in Kraft, um die Finanzierung des Systems langfristig zu sichern. Der Beitrag zur Pflegeversicherung richtet sich nach der Familienkonstellation und liegt aktuell bei 3,4 % für Kinderlose und 3,05 % für Eltern. Diese Beitragssätze bleiben voraussichtlich auch in 2025 stabil.

3. Unterstützung durch HRCast

Mit HRCast sind Sie optimal auf diese Veränderungen vorbereitet. Die jeweils aktuellen Beitragssätze und Bemessungsgrenzen sind in HRCast bereits hinterlegt und fließen automatisch in die Berechnung der Lohnnebenkosten ein. Hierdurch ist eine sehr exakte Darstellung der Personalkosten inklusive der zu erwartenden Lohnnebenkosten im Rahmen der Personalkostenplanung möglich. 

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